BPT Taxi
BPT = Berufsmässiger Personentransport. Taxifahrten oder allgemeine Fahrten für Personen gegen Entgelt.
Alle Fahrten, mit Personen als Fahrgäste, welche gegen ein Entgelt gemacht werden, brauchen ein dafür ausgerüstetes Fahrzeug mit Fahrtenschreiber, sowie eine Bewilligung zum Taxifahren. (BPT) (Berufsmässige PersonenTransporte).
Auch wenn das Entgelt nur geringfügig höher ist als die Selbstkosten ist ein diesbezügliches Fahrzeug sowie die Taxifahrerlizenz (Code 121) = BPT vorgeschrieben. Dieser Code wird auf dem Ausweis direkt hinter der Kategorie B eingetragen.
Zur Erwerbung der Taxifahrerlizenz benötigen Sie, wie bei der Kategorie B, das Gesuchs-Formular
Das Formular ausfüllen (Sehtest beim Optiker sowie ein neues Foto nicht vergessen) und direkt an das Strassenverkehrsamt einsenden. Nach der Prüfung des Gesuches wird Ihnen das weitere Vorgehen schriftlich mitgeteilt. Es braucht auch für diese Bewilligung eine Theorieprüfung. –> ARV = Arbeits und Ruhezeitverordnung. Bevor Sie sich zur praktischen Prüfung anmelden, ist es sehr sinnvoll und empfehlenswert, bei einem Fahrlehrer einige Fahrstunden zu absolvieren. Diese Prüfung darf mit einem Automatik-Fahrzeug durchgeführt werden. Es gibt keinen diesbezüglichen Eintrag im Ausweis.
Bei uns können Sie Unterlagen für die Theorieprüfung erhalten. Auch bereite ich Sie gerne auf die praktische Prüfung vor.
Preis pro Lektion (50 Minuten) Fr. 90.– (in der Regel werden wir jeweils Doppellektionen durchführen)